Leistungen
nach Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2

Für Ihr Unternehmen stellen wir, als externer Dienst mit Sicherheitsingenieuren und Fachkräften für Arbeitssicherheit, eine vollständige und branchenübergreifende Betreuung sowie Beratung, nach der DGUV Vorschrift 2 (ehemals BGV A 2), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den weiteren Regelwerken der gesetzlichen Unfallversicherer, sicher. Wir sorgen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Wir sind Ihr Partner.

Sifa DGUV V2

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